ZULASSUNGEN
Ein paar erklärende Zeilen können vielleicht helfen, Sie in die Geheimnisse der wunderbaren Normenwelt für Motorradhelme einzuführen!
- Der Helm für Motorrad- und Rollerfahrer
Zur Erinnerung: Es besteht Helmtragepflicht!
Ihr Motorradhelm ist Ihr einziger Schutz bei einem Aufschlagschock. Vernachlässigen Sie nicht dieses unerlässliche Schutzelement, das auch gesetzlich vorgeschrieben ist:
§ 21a Abs. 2 StVO
"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.".
Jeder Verkehrsteilnehmer, ob Fahrer oder Beifahrer eines motorisierten Zwei-, Drei- oder Vierrads muss also einen geeigneten Schutzhelm tragen! Der Helm muss korrekt aufgesetzt und befestigt sein. Geeignet sind amtlich genehmigte Kraftrad-Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung, die entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.
Das Nichttragen eines geeigneten Schutzhelms während der Fahrt wird gem. Bußgeldkatalog, lfd. Nr.101, mit einem Verwarnungs-Regelsatz in Höhe von 15 Euro sanktioniert. Dies mag recht kostengünstig klingen, zivilrechtlich kann allerdings das Nichttragen eines Helmes bzw. ein unsachgemäßes Helmtragen eine Mitschuld bei Unfällen mit adäquaten Kopfverletzungen bewirken (Mithaftung).
Achtung: In Frankreich und Italien ist der Gesetzgeber wesentlich drakonischer! Die Bußgelder sind bedeutend höher und das Kraftrad kann sogar aus dem Verkehr gezogen werden! Ein nach ECE Norm 22-05 zugelassener Helm schützt also nicht nur, sondern erspart auch u. U. viel Ärger! - Normen und Zulassung:
Für Kraftradfahrer ist also das Tragen eines Schutzhelms Pflicht, aber er muss geeignet sein! Homologierte Kraftradhelme sind geeignet und entsprechen den Normvorschriften und Sicherheitsanforderungen des Gesetzgebers!
In Deutschland gilt, wie in allen anderen Ländern der EU, die Helmnorm ECE-22-05, nach deren Richtlinien Schutzhelme für motorisierte Zweiräder hergestellt werden müssen.
Seit dem 01.01.1990 dürfen in der Bundesrepublik nur noch Motorradhelme verkauft werden, die das ECE-Prüfsiegel tragen.
Das Prüfsiegel muss im Helm angebracht sein, meist als Aufnäher am Kinn-Riemen.
Ein Helm entspricht den europäischen Normanforderungen, wenn er diesen Sticker aufweist:
Das Etikett ist aufgebaut wie folgt:
Kreis mit einem "E" und die Kennzahl des Zulassungslandes (s. folgende Liste mit einigen Beispielen):
- 1Deutschland
- 2Frankreich
- 3Italien
- 4Niederlande
- 5Schweden
- 6Belgien
- 7Ungarn
- 8 Tschechien
- 9 Spanien
- ect…
In der Zeile 2 folgt die Homologationsnummer, wobei die ersten beiden Ziffern (05 oder 04) für die Version der Norm stehen.
Seit der Neufassung 05 der ECE 22 geben die der Homologationsnummer hinzugefügten Buchstaben ( "P", "PN", "J") Aufschluss über die Zulassung mit oder ohne Kinnschutzprüfung:
- JHelm ohne Kinnteil (zugelassen als Jethelm oder Halbschalenhelm)
- NP oder PN Kinnteil nicht geprüft (einige Klapphelme)
- P Kinnschutzprüfung bestanden (zugelassen als Integralhelm)
- J/P oder P/J doppelte Zulassung als Jet und Integralhelm
Die darauffolgenden Ziffern sind interne Herstellerkennungen.
NB: Die derzeit gültige Norm für Motorrad-Helme ist die ECE 22/05. Motorradhelme ohne dieses ECE-Siegel dürfen in Deutschland nicht mehr verkauft werden!
Testen Sie jetzt Ihr Verständnis der Norm ECE-22-05 ...
Nachstehender Zulassungsaufnäher besagt :
**Siehe Lösung am Schluss der Seite
Weitere Sicherheitsnormen in der Welt:
- In den U.S.A existiert die Sicherheitsnorm DOT FMVSS 218 (Department of Transportation Federal Motor Vehicle Safety Standard 218) als offizielle Norm, sowie auch Snell M2005 und die neuere Norm M2010, welche noch höhere Sicherheitsanforderungen stellen als das Department of Transportation (DOT).
- In Kanada hat u. A. die Norm CAN3-D230 des kanadischen Normenverbandes.
- Japan die Norm JIS T 8133.
- Australien die Norm SAIG.
Testantwort:
** Es handelt sich um einen nach der europäischen Normen zugelassenen Helm. Die Zulassungsprüfung nach ECE 22-05 ist in Frankreich erfolgt.
Der Buchstabe P besagt, dass es sich um einen Integralhelm mit Kinnschutzgarantie handelt.
Einfach, oder?